Die Ampelkoalition hat anscheinend die turbulentesten Zeiten hinter sich gelassen. In letzter Minute haben sich die SPD, die Grünen und die FDP zusammengefunden, um eine Einigung in Bezug auf Steuererleichterungen und Familienförderungen zu erzielen. Gemeinsam wollen sie diese Maßnahmen umsetzen.
Es wäre eine Farce gewesen, wenn die drei Parteien nicht einen Weg gefunden hätten, die Bürger zumindest teilweise von den negativen Folgen der Inflation zu entlasten. Der Staat sollte nicht auf Kosten der Steuerzahler profitieren, nur weil das Geld angesichts steigender Preise an Wert verliert.
Mit ansteigenden Gehältern und Löhnen wächst auch die Steuerlast. Wenn die Einkommenserhöhung lediglich die Inflation ausgleicht, müssen sowohl Angestellte als auch Selbstständige auf diesen Ausgleich Steuern zahlen.
Dieses Phänomen wird als „kalte Progression“ bezeichnet und stellt eine ungerechte Form der staatlichen Bereicherung dar.
In der Zeit, als die Ampelkoalition noch harmonisch zusammenarbeitete, hatten SPD, Grüne und FDP beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag zum 1. Januar 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro zu erhöhen. Auch der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6.672 Euro steigen. Diese Beträge gelten als das Existenzminimum, das vom Staat nicht besteuert werden darf.
Zusätzlich soll aufgrund der inflationsbedingten Einkommenssteigerungen die Steuerkurve im kommenden Jahr um 2,5 Prozent nach rechts verschoben werden. Auch die Einkommensgrenze für die Zahlung des Solidaritätszuschlags wird angehoben.
Familien mit Kindern sollen ebenfalls unterstützt werden: Das Kindergeld wird um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat erhöht, und der Kindersofortzuschlag für einkommensschwache Familien steigt um 5 Euro auf 25 Euro monatlich.
Diese Maßnahmen möchten die ehemaligen Partner der sogenannten „Fortschrittskoalition“ mit dem „Steuerfortentwicklungsgesetz“ schnell auf den Weg bringen. Es wäre unverantwortlich, wenn solche Anpassungen aufgrund von parteipolitischen Kleinkriegen nicht zustande kämen.
Es ist wichtig zu betonen, dass den Bürgern keine Geschenke gemacht werden; der Staat nimmt lediglich nicht mehr, als ihm zusteht.
Die CDU/CSU hat sich bislang geweigert, der gescheiterten Ampelkoalition – abgesehen von wenigen Ausnahmen – zu parlamentarischen Erfolgen zu verhelfen. Gegen das Gesetz in seiner jetzigen Form hat die Opposition jedoch eigentlich wenig zu beanstanden.
Die Union kann lediglich anmerken, dass ihre Vorstellungen unzureichend sind, wie es in der Opposition üblich ist.
Allerdings müsste die CDU/CSU auch offenlegen, woher sie kurzfristig die Mittel für großzügigere Entlastungen beziehen möchte.
Ob die Oppositionsfraktionen im Bundestag sich enthalten oder mit „Nein“ stimmen, ist nebensächlich. Da auch der Bundesrat zustimmen muss, sind die Landesregierungen mit CDU-Beteiligung gefordert, sich zu positionieren.
Es ist kaum vorstellbar, dass die Union das Risiko eingeht, die steuerlichen Entlastungen und familienfördernden Maßnahmen scheitern zu lassen. Ein Vorwurf, dass die Interessen der kleinen Leute ihr egal seien, wäre im Wahlkampf nicht vorteilhaft. In dieser Hinsicht hat Noch-Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Möglichkeit, diese Narrative zu nutzen.
Wahrscheinlich wird es aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, alle Maßnahmen noch in diesem Jahr zu beschließen. Anfang 2025 bleibt jedoch ausreichend Zeit. Entscheidend ist, dass die Entlastungen bei der Erstellung der Gehaltsabrechnungen im Januar in Kraft treten.
Von dem „Steuerfortentwicklungsgesetz“ sollten sich die Parteien keine großen Vorteile für die Wahl am 23. Februar versprechen. Nett wird für niemanden viel mehr übrig bleiben, da die Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge aufgrund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ebenfalls steigen.
Dennoch könnte eine Einigung der ehemaligen Ampelpartner mit Unterstützung der CDU/CSU zumindest dazu beitragen, das Politikverdrossenheit in der Bevölkerung nicht weiter ansteigen zu lassen.